Nachfolgend zu Ihrer Kenntnis Auszüge der AGB, die genutzt wurde, als das Büro D noch betrieben wurde.
PUNKT 1
Planhaus24 – Dietmar Bentz ist bemüht, zu den von uns angebotenen Objekten und Dienstleistungen möglichst vollständige und richtige Angaben von unseren Auftraggebern oder Dritten Beteiligten zu hinterfragen.
Trotz aller Sorgfalt können wir jedoch keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der getätigten Aussagen und Angaben übernehmen.
PUNKT 2
Unsere Offerten sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt.
Alle in Exposés oder Leistungsbeschreibungen enthaltenen Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
Sollte zu einem von uns angebotenen Objekt oder Vorhaben mit einer Person ein Kauf-, Bau- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag geschlossen werden, an den der Empfänger unsere Informationen oder Angebote zum Objekt unbefugt weitergegeben hat, entsteht ein vollständiger Provisionsanspruch, der zumindest, sofern nicht anders ausgewiesen, der ortsüblichen Makler- oder Dienstleistungsvergütung entspricht.
PUNKT 3
Unser Vergütungsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung irgendein Vertrag zustande kommt, was auch Folgeverträge mit dem nachgewiesenen Kunden oder Unternehmen aus dessen direktem Umfeld einschließt.
Der im Exposé oder Angebot ausgewiesene Anspruch bleibt also auch unberührt, wenn ein Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen bzw. wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang, mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen vereinbart werden.
Der Anspruch auf Provision oder Leistung entsteht somit auch bei Erwerb als Erbbaurecht statt Kauf, oder im Wege der Zwangsversteigerung, einer Miete, Pacht, eines Bauvertrages einer Übernahme als Generalübernehmers, Bauträger oder eine Bauausführung des Vorhabens oder einer Teilleistung als Subunternehmer eines anderen beauftragten Generalübernehmers oder Bauträgers o.ä. in Bezug, der Errichtung oder sonstigen Leistung im oder zu dem einst nachgewiesenen Objekt oder Vorhaben.
PUNKT 4
Für durch Planhaus24 – Dietmar Bentz nachgewiesene oder vermittelte Kauf, Bau oder sonstige Nutzungs- und oder Dienstleistungsverträge beträgt unser Makler- oder Nachweisvermittlungshonorar, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart oder im Exposé ausgewiesen ist, 7,14% vom Angebotspreis inklusive der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Unabhängig vom Kaufpreis oder Leistungsumfang beträgt unsere Leistungsvergütung, sofern nicht vertraglich anders vereinbart, jedoch mindestens 2.750,- € inklusive der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
PUNKT 5
Sofern nicht anders vereinbart, ist unser Honorar mit der Weitergabe von Daten verdient, wird aber grundsätzlich nur mit Abschluss eines Vertrages auch fällig.
Sofern nicht etwas anderes vereinbart oder im Exposé ausgewiesen, ist die Provision oder Vergütung vom Erwerber, Mieter, Baudienstleister, Bauträger, Lieferanten oder Pächter geschuldet.
Für andere durch uns nachgewiesenen oder vermittelten Verträge, für die keine anderen Vereinbarungen ausgewiesen oder geschlossen sind, gelten die gesetzlichen bzw. ortsüblichen Provisions- oder Vergütungshöhen als vereinbart.
PUNKT 6
Sollte dem Empfänger ein Angebot oder Nachweis bereits von anderer Seite her bekannt sein, so hat er dieses Planhaus24 – Dietmar Bentz binnen 2 Werktage mitzuteilen und auf Verlangen auch glaubhaft unter Quellenangabe zu belegen.
Geschieht dies nicht binnen 2 Werktagen, so gilt unser Nachweis als ursächlich für den Abschluss eines Vertrages, gleich welcher Art.
PUNKT 7
In direkten Verhandlungen mit unseren Auftraggebern ist der Empfänger, Dienstleister, Lieferant verpflichtet, uns ab dem Erstkontakt als ursächlichen Makler, Tippgeber oder Vermittler zu nennen und uns zu Verhandlungen und Vertragsabschlüssen grundsätzlich hinzuziehen sowie uns Abschriften der Verhandlungen, Absprachen, geschlossenen Unterlagen und Verträge auszuhändigen, sofern nicht zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
PUNKT 8
Sollte ein von uns nachgewiesener oder vermittelter Vertrag im nachhinein aus Gründen aufgelöst werden, die wir nicht zu verantworten haben, so bleibt unser Honoraranspruch unberührt. Das gleiche gilt gegenüber einem Vertragspartner, der seinen Vertragsteil nicht erfüllt und dadurch eine Vertragsseite vom Vertrag zurücktritt.
PUNKT 9
Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
Irrtum, Auflassung, Zwischenverkauf, Fremdvergabe oder -beauftragung bleiben stets vorbehalten.
Unsere Angebote sind zeitlich nicht begrenzt, insbesondere, da Bauvorhaben gelegentlich erst nach Jahren in die Realisierung kommen, verfällt ein Anspruch nur durch Erklärung und Annahme durch die beteiligten Parteien.
PUNKT 10
Eine Haftung für das Erleiden eines möglichen Körperschadens oder den Verlust des Lebens durch unsere Tätigkeit beschränkt sich auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten.
PUNKT 11
Planhaus24 – Dietmar Bentz ist durch die Auftraggeber grundsätzlich eine honorarpflichtige Tätigkeit für weitere Vertragsparteien gestattet. Wir behalten uns vor, die Parteien in solch einem Fall darüber zu informieren.
PUNKT 12
Abweichenden Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
Mündliche Vertragsabweichungen sind, sofern nicht durch langfristiges wiederholtes konkludentes Handeln beider Parteien zweifelsfrei aktiv bestätigt, unwirksam.
PUNKT 13
Gemäß EU-Recht weisen wir Sie für Maklerverträge formgerecht darauf hin, dass Sie uns nur Zahlungen schulden, sofern aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag im Sinne des Auftrages oder der angebotenen Lieferung oder Leistung abgeschlossen oder vereinbart wurde.
Ohne Nachweis unserer Mitarbeit oder Ursachensetzung durch unser Büro schulden Sie aus Vertrag weder Provisionen, Vergütungen, Aufwandsentschädigungen, Pauschalen o.ä..
Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob ein Maklervertrag fristgemäß gekündigt wurde, oder nicht und bezieht sich nicht auf von Maklerverträgen abweichende Beauftragungen, wie spezielle Suchaufträge, Baubegleitungen, Nachweise von Bauprojekten., Bauaufträgen o.ä., die jedoch selbstverständlich ebenfalls der Schriftform bedürfen und in denen i.d.R. auf die verbindliche Leistungsvergütungspflicht hingewiesen wird.